Am 10. Februar hat das Bundeskartellamt Bußgeldbescheide, die mittlerweile rechtskräftig geworden sind, i.H.v. 20,5 Mio. Euro gegen Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt.
Lesen Sie dazu auch den Zeitungsbeitrag in der Märkischen Allgemeinen vom 15.04.2011 unter Aktuelles, Presse
Das Bundeskartellamt hat bei seiner kartellrechtlichen Prüfung Grundabsprachen zwischen den betroffenen Unternehmen nachgewiesen.
Die Unternehmen haben sich in den Jahren 20
Diese Wettbewerbsverzerrung führte zu überhöhten Preisen v.a. bei der Beschaffung von Löschfahrzeugen im kommunalen Bereich.
Mit Blick auf das Millionenloch im kommunalem Haushalt sieht die CDU die Stadt Treuenbrietzen nunmehr in der Pflicht einen Schadensersatzanspruch gemäß § 33 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu prüfen und diesen dann auch, unter Beachtung und Einhaltung der Fristen geltend zu machen.