10.01.2011, 15:53 Uhr

Änderung der Winterdienstsatzung Treuenbrietzen
Pressemitteilung

Das Schneechaos im Dezember 2010 hat die CDU Treuenbrietzen dazu veranlasst, die bereits zum Jahresbeginn 2010 - jedoch leider fruchtlos gebliebene - Anfrage bzgl. der Änderung der geltenden Treuenbrietzener Straßenreinigungssatzung, insb. in den Punkten über die Bereinigung der Straßen von Schnee, zu erneuern. 
Basis unserer Anfrage ist das jüngst vom Verwaltungsgericht Potsdam gefällte Urteil vom 9. Dezember 2010.
Die Treuenbrietzener Straßenreinigungssatzung hat bzgl. ihrer fragwürdigen Vereinbarkeit mit § 49 a Brandenburger Straßengesetz schon im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. Nunmehr, gestärkt durch das o.g. Urteil, erhoffen wir uns, dass die Stadtverwaltung wie auch die Stadtverordneten, die rechtswidrige Satzung ändern und den Bürgern der Stadt Treuenbrietzen die Rechte zugestehen, die das Grundsatzurteil ihnen verliehen hat. Gleichsam ist im Interesse aller darauf zu achten etwaige finanzielle Belastungen der Bürger in diesem Zusammenhang so gering wie möglich zu halten und ihnen keine abenteuerlichen oder sachfremden Umlagen zuzumuten. Vorbild dafür könnte z.B. der Entwurf der Winterdienstsatzung von Michendorf sein.
  Die CDU appelliert an dieser Stelle an die Vernunft der Stadtverwaltung, sich dieser Pflicht anzunehmen, eine rechtmäßige aber v.a. bürgerfreundliche Satzung zu erwirken und die Bürger nicht noch zusätzlich mit stärkeren Kontroll- und Repressalienandrohungen, wie kürzlich durch Amtsleiter Höhne in der MAZ zum Ausdruck gebracht wurde, zu verunsichern.

Anja Schmollack 
Pressesprecherin